Therapie

Kostenübernahme

Die Kosten einer spezialisierten Autismustherapie werden in der Regel von der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) übernommen.

Leistungsträger sind LVR, Sozial- oder Jugendämter des Wohnorts, die die Kosten für eine nach fachlicher Stellungnahme notwendigen Autismus-Therapie übernehmen, sofern keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.

Aus der fachlichen Stellungnahme (Kinderarzt/Kinderärztin, Kinder-und Jugendpsychiater:in, Sozialpädiatrisches Zentrum, Kliniken, etc.) muss die Diagnose aus dem Autismus-Spektrum nach ICD 10 und die Therapieempfehlung für das ATZ Bonn als Erbringer der Leistung mit dem notwendigen Stundenvolumen hervor gehen.

Das Vorgehen der individuellen Antragsstellung wird im Rahmen der Erstvorstellung im ATZ erläutert.